ORtsgemeinde Weyer
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Weyer hat am 07.05.2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes „Sondergebiet Pferdehaltung mit Reitplatz“ gefasst. Gemäß § 4 b BauGB hat die Ortsgemeinde den Unterzeichner mit der Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte nach § 2 a bis 4 a BauGB beauftragt. Der Planentwurf des Planungsbüros Kocks Consult GmbH aus Koblenz wurde gebilligt und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben. Der Bebauungsplan wird auf Antrag des Eigentümers für die betroffenen Grundstücke aufgestellt und soll die baurechtlichen Voraussetzungen für den gemäß § 35 BauGB im Außenbereich liegende Hof zur Umnutzung in ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Pferdehaltung mit Reitplatz“ (SO) schaffen.
Das zukünftige Plangebiet ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Pferdehaltung mit Reitplatz“ wird in der Zeit vom
06.10.2025 bis einschließlich 06.11.2025
in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ à „Öffentliche Bekanntmachungen“ à „Städte und Gemeinden“ zu finden sein.
Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt. Während der frühzeitigen Beteiligung können Anregungen schriftlich, bevorzugt per E-Mail an: m.elflein@kocks-ing.de oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nur fristgerechte, d.h. während dem o.g. Zeitraum vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.
St. Goarshausen, 23.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Loreley / Fachbereich II
Mike Weiland
Bürgermeister
