Nochern | Dorfscheune

Ergänzungssatzung „Unter dem Sahrweg“

Der Ortsgemeinderat von Nochern hat sich für die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Unter dem Sahrweg“ nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB entschieden, um die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine (Bestands-)Bebauung für kleinere Lager- und Abstellgebäude am Ortsrand zu schaffen. Der Ortsgemeinderat Nochern hat im Rahmen einer Beschlussfassung am 17.12.2024 bereits die grundsätzliche Willensbekundung getroffen eine Abrundungs-/Ergänzungssatzung aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss gefasst. Das Aufstellungsverfahren der Abrundungs- bzw. Ergänzungssatzung wird nach den Vorgaben des BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Nochern und umfasst die Flurstücke 123, 158 (tlw.) und 160 (tlw.), Flur 18, Gemarkung Nochern (ohne die externe Ausgleichsfläche im sonstigen Geltungsbereich). Das in Rede stehende Plangebiet liegt derzeit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB und unterliegt aktuell einer privaten Nutzung als Streuobstwiese, Gehölzbeständen und einer vorhandenen Schuppenanlage. Die städtebauliche Gestaltung des Plangebiets orientiert sich an der bestehenden, umliegenden Wohnbebauung. Das Plangebiet, welches aufgrund der örtlichen Situation derzeit als Außenbereichsfläche nach § 35 BauGB anzusehen ist, wird gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einbezogen. Dies ist möglich, da diese Fläche durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Ortslage geprägt ist. Die bereits im Geltungsbereich vorhandene Schuppenanlage ist durch das angrenzende Wohngebäude auf dem Flurstück 124 geprägt. Im Detail ist es beabsichtigt, auf dem benachbarten Flurstück kleinere Lager- und Abstellgebäude zu errichten und vorhandene bauliche Anlagen planungsrechtlich abzusichern. Eine Wohnnutzung soll nicht geschaffen oder vorbereitet werden. 

Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB wird von der Durchführung einer frühzeitigen Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin hat der Ortsgemeinderat Nochern am 27.04.2026 die Verfahrensdurchführung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden im Sinne des § 4a Abs. 2 BauGB im gemeinsamen Verfahren durchgeführt.

Das Plangebiet ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Ergänzungssatzung „Unter dem Sahrweg“ in der Zeit vom

 

30.06.2026 bis einschließlich 02.08.2026

 

hier verfügbar sein. 

Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden

                        Montag bis Mittwoch            von 8:00  - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

                        Donnerstag                            von 8:00  - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                        Freitag                                     von 8:00  - 12:00 Uhr

öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt. Während der Offenlage können Anregungen schriftlich, bevorzugt per E-Mail an: t.stieglbauer@vg-loreley.de oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nur fristgerechte, d. h. während dem o. g. Zeitraum vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung. 

St. Goarshausen, 03.06.2026

Verbandsgemeindeverwaltung

Loreley / Fachbereich II

Mike Weiland

Bürgermeister