Schulen

Schulen der Verbandsgemeinde Loreley

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Hier gelangen Sie zur Betreuungsordnung an Grundschulen der Verbandsgemeinde Loreley.


Anmeldung von noch nicht schulpflichtigen Kindern für das Schuljahr 2026/2027

Zur Möglichkeit der Anmeldung von noch nicht der gesetzlichen Schulpflicht unterliegenden Kindern für das Schuljahr 2026/2027 erhalten Sie hier Hinweise und Erläuterungen.

Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen.

Den formlosen Antrag richten Sie bitte direkt an die Schulleitung der jeweiligen Schule.

Eine vorzeitige Aufnahme erfolgt nach positiver Entscheidung der Schulleitung, die im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt getroffen wird. In die Entscheidungsfindung soll nach Zustimmung der Eltern auch die derzeit von Ihrem Kind besuchte Kindertagesstätte/Kindergarten mit einbezogen werden.

Vergessen Sie bitte nicht, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, eine ausgefüllte Bestätigung der derzeit besuchten Tageseinrichtung für Kinder sowie den Impfausweis bzw. Nachweis der Masernschutzimpfung mitzubringen. Ihr Kind kann gerne bei der Anmeldung dabei sein.

Die Anmeldung der noch nicht schulpflichtigen Kinder, die schon im Jahr 2026 in die Grundschulen der Verbandsgemeinde Loreley eingeschult werden sollen, erfolgt unmittelbar bei der jeweiligen Schule.

Kontakt

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