Ortsgemeinde Lykershausen

Bekanntmachung und Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Die Ortsgemeinde Lykershausen sieht die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) am südlichen Randbereich vor. In diesem Zusammenhang hat der Ortsgemeinderat Lykershausen am 01.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes “2. Erweiterung Rheinufer“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Planentwurf des Planungsbüros Karst, Nörtershausen wurde gebilligt und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.

Das zukünftige Plangebiet ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „2. Erweiterung Rheinufer“ wird in der Zeit vom

05.09.2025 bis einschließlich 08.10.2025

in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ à „Öffentliche Bekanntmachungen“ à „Städte und Gemeinden“ zu finden sein.

 Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden

 

                        Montag bis Mittwoch            von 8:00  - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

                        Donnerstag                             von 8:00  - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                        Freitag                                      von 8:00  - 12:00 Uhr

 

öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt. Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.

 

St. Goarshausen, 20.08.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

Loreley / Fachbereich II


Mike Weiland

Bürgermeister