Verbandsgemeindewerke

Frostschutz der Wasserzähler


Generell ist der Kunde für den Frostschutz an den Leitungen und am Wasserzähler verantwortlich. Das heißt, dass alle Reparaturkosten, die durch Frosteinwirkung entstehen, vom Hauseigentümer zu tragen sind. Das gilt auch im Falle einer Undichtigkeit in der Hausinstallation, die oftmals erst dann festgestellt wird, wenn die Verbrauchsabrechnung kommt.

 

Unser Tipp:

Sämtliche Leitungen, die im Winter nicht gebraucht werden, insbesondere im Garten, an der Terrasse oder in der Garage, abstellen und entleeren. Der Hausanschluss und der Wasserzähler sollte ebenfalls gegen Frosteinwirkungen geschützt werden. Hierzu eignen sich trockene Dämmstoffe wie Mineralwolle, Schaumstoffe oder Holzwolle, mit denen man die Rohre, die Armaturen und den Wasserzähler umwickelt.

Den Stand Ihres Wasserzählers sollten Sie regelmäßig kontrollieren. Wenn der Zählerstand stark ansteigt oder wenn der Zähler auch dann läuft, wenn im Haus kein Wasser gebraucht wird, ist irgendetwas nicht in Ordnung. Dann sollte möglichst schnell ein Installateur die Anlage überprüfen.

 

Sollten trotz aller Sicherheitsvorkehrungen dennoch Schäden am Wasserzähler eintreten, bitten wir die Verbandsgemeindewerke sofort zu verständigen (Telefon: 06771/919-232 oder 0151-11530652).

 

Wasserzähler dürfen übrigens nur von Bediensteten der VG-Werke ausgebaut oder gewechselt werden.

 

Bitte prüfen Sie Ihre Schutzmaßnahmen. Nur wer vorsorgt, erspart sich vermeidbaren Ärger.