Ortsgemeinde Nochern | Bebauungsplan Dorfscheune
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans „Dorfscheune“ der Ortsgemeinde Nochern
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Dorfscheune“ wurde von der Ortsgemeinde Nochern am 26.11.2025 gefasst. Die Planunterlagen des Bebauungsplans „Dorfscheune“ wurden vom Ortsgemeinderat in der Sitzung am 24.02.2026 gebilligt und zur Offenlage freigegeben. Der Bebauungsplan „Dorfscheune“ wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, da es sich um eine „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ handelt und die Grundfläche von 20.000 m² nicht überschritten wird. Es gelten die Beteiligungsvorschriften gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Der Verzicht auf eine Umweltprüfung entbindet die Ortgemeinde Nochern jedoch nicht von der Notwenigkeit, die von der Planung berührten Umweltbelange i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln, zu bewerten, sowie gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Daher sind in der Abwägungsentscheidung die betroffenen umweltrelevanten Schutzgüter zu berücksichtigen. Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB wird von der Durchführung einer frühzeitigen Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin hat der Ortsgemeinderat Nochern am 24.02.2026 beschlossen, für den Bebauungsplan „Dorfscheune“ die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden im Sinne des § 4a Abs. 2 BauGB im gemeinsamen Verfahren durchgeführt.
Das Plangebiet ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Dorfscheune“ in der Zeit vom
27.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026
öffentlich ausgelegt, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt. Während der Offenlage können Anregungen schriftlich, bevorzugt per E-Mail an: t.stieglbauer@vg-loreley.de oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nur fristgerechte, d. h. während dem o. g. Zeitraum vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.
St. Goarshausen, 12.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Mike Weiland
Bürgermeister
