1. Änderung IN den Krautäckern
Ortsgemeinde Weisel
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die 1. Änderung des Bebauungsplans „In den Krautäckern“ der Ortsgemeinde Weisel
Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „In den Krautäckern“ wurde von der Ortsgemeinde Weisel am 09.03.2026 gefasst. Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans „In den Krautäckern“ wurde von dem Ortsgemeinderat in der Sitzung vom 09.03.2026 gebilligt und zur Offenlage freigegeben. Die Vorgesehene Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, da es sich um eine „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ handelt und die Grundfläche von 20.000 m² nicht überschritten wird. Es gelten die Beteiligungsvorschriften gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt hat ergeben, dass durch die angestrebte 1. Änderung des Bebauungsplans keine erheblichen, über das bisherige Maß hinausgehenden Beeinträchtigungen für die umweltrelevanten Schutzgüter zu erwarten sind. Daher wird das Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB wird auf die Durchführung einer frühzeitigen Unterrichtung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin hat der Ortsgemeinderat Weisel am 09.03.2026 beschlossen, für die 1. Änderungen des Bebauungsplans „In den Krautäckern“ die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden im Sinne des § 4a Abs. 2 BauGB im gemeinsamen Verfahren durchgeführt.
Das Plangebiet ist im angehängten Kartenausschnitt dargestellt.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplans „In den Krautäckern“ in der Zeit vom
27.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026
öffentlich ausgelegt: Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Während der Offenlage können Anregungen schriftlich, bevorzugt per E-Mail an: t.stieglbauer@vg-loreley.de oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nur fristgerechte, d. h. während dem o. g. Zeitraum vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.
St. Goarshausen, 12.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Mike Weiland
Bürgermeister
