Wasserversorgung

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises


Aaufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen bzw. Monaten unzureichenden Regenfällen und den daraus im Rhein-Lahn-Kreis resultierenden extrem niedrigen Wasserständen, trat am 04.07.2026 eine Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde zur Beschränkung / Ausschluss desGemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern in Kraft.

Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich. 

Daher möchten wir Sie hiermit darüber informieren, dass die geltende Allgemeinverfügung weiterhin und auf unbestimmte Zeit in Kraft bleibt.