Dass der etwa 5 Kilometer lange Streckenabschnitt der L 334 saniert werden muss, ist seit Jahren offensichtlich. Denn auch 9 Jahre nach dem Starkregenereignis am 29. Mai 2016 sieht alles immer noch provisorisch aus: Über 100 Warnbaken säumen die Strecke. Umso unverständlicher zeigt sich die Bevölkerung, die immer wieder bei der VG Loreley und Bürgermeister Mike Weiland nachfragt, wann die Sanierung denn endlich startet – leider bei der falschen Behörde, denn zuständig ist einzig und allein der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez, der auch auf weitere Behörden angewiesen ist.
Bürgermeister Mike Weiland ging der Sache jetzt erneut auf den Grund: Alle Beteiligten standen bei einem digitalen „Runden Tisch“ jetzt Rede und Antwort. In der Videokonferenz waren zugeschaltet Lutz Nink (Stellvertretender Geschäftsführer des LBM Rheinland-Pfalz und Leiter des Geschäftsbereichs Planung der LBM-Zentrale Rheinland-Pfalz), Benedikt Bauch (Leiter des LBM Diez), Sebastian Rosenhahn (Mitarbeiter LBM Diez), Prof. Dr. Martin Kaschny (Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord), Muriel Schmitz und Annegret Uka-Blaschke (Mitarbeiterinnen der Oberen Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord), Jörg Denninghoff (Landrat des Rhein-Lahn-Kreises) mit Horst Klöckner (Abteilungsleiter Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung), Markus Dany (Mitarbeiter der Abteilung Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung), Susanne Gühne (Leiterin des Forstamtes Nastätten) sowie die Ortsbürgermeister Marco Jost (Dahlheim), Roland Todt (Lykershausen) und Linda Bröder (Weyer).
Mit einer Präsentation informierte der LBM Diez über die anspruchsvollen Planungsrandbedingungen mit Blick auf die Topografie und die Natur. Die Straße führt unter anderem durch ein Landschaftsschutzgebiet sowie ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, was für das Erreichen von Baurecht eine besondere Herausforderung ist.
Bisher erfolgte Maßnahmen
Das Starkregenereignis 2016 brachte insgesamt 26 Schadensbereiche mit sich. Stark betroffen waren Brückenbauwerke, Stützmauern, die Fahrbahn selbst, Böschungen und das Gewässer als solches. Direkt nach dem Unwetter war es angedacht, die entstandenen Schadstellen nach und nach zu beseitigen. Das bot sich seinerzeit an, weil für einzelne Schadstellen bereits eine Planung vorlag. So konnten in den Jahren 2016 bis 2018 an 7 Schadstellen Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit als Sofortmaßnahmen angegangen werden, weil hier ohne Genehmigungsverfahren sofortiger Handlungsbedarf bestand. Weitere Sofortmaßnahmen waren ohne Genehmigungsverfahren laut Aussage des LBM Diez nicht möglich, denn in der Folge zeigte sich, dass dieses schrittweise Vorangehen unter Anwendung von vereinfachten Genehmigungsverfahren rechtlich nicht haltbar war und keine Baugenehmigungen erwirkt werden konnten. So wurde im Jahr 2017 ein Planungsbüro mit dem Ziel der Gewässer- und Fahrbahnsanierung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beauftragt. Hier waren neben der vollständigen Planung für den rund 3,7 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wellmich und dem Abzweig der Kreisstraße 83 (Prath) auch eine detaillierte Beurteilung und Bewertung des Eingriffs in das Gewässersystem sowie in Natur und Umwelt erforderlich. Ein Planfeststellungsverfahren, also das umfangreichste Baugenehmigungsverfahren wurde notwendig. Die Mängelbeseitigung sollte somit im Zuge des Ausbaus des Streckenzuges vollzogen werden. Der straßentechnische Entwurf ist zwischenzeitlich fertiggestellt und beinhaltet neben neuer Entwässerungseinrichtungen auch die Fahrbahnbreite und Linienführung, die im Wesentlichen erhalten und nur geringfügig verändert werden wird. Dann jedoch schloss das extern beauftragte Planungsbüro und die Ahrtalkatastrophe mit Neuaufträgen für den LBM machte eine Fortführung der Entwurfsplanung unmöglich.

Stand heute
Für die Gesamtsanierung steht daher bis heute weiterhin die Planung des Gewässerausbaus, der eine teilweise Gewässerverlegung zum zukünftigen besseren Schutz der Fahrbahnböschungen verfolgt, aus. Erst dann kann eine abschließende Beurteilung der Eingriffs- und Ausgleichssituation und die damit einhergehende Landschaftspflegerische Begleitplanung erfolgen. Laut LBM Diez ist der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens vor 2029 nicht wahrscheinlich – eine Situation, die für Bürgermeister Mike Weiland mit Nichtstun nicht zufriedenstellend ist. Daher sind Lösungen gefordert, die der LBM Diez ebenso vorstellte.
Aktuell noch 19 Schadensbereiche
Wie man mit den weiteren 19 Schadensbereichen umgeht, um diese baldmöglichst zu beseitigen, wurde im April dieses Jahres mit den zuständigen Naturschutzbehörden bei einem Ortstermin abgestimmt. Kurzfristig können 3 Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2025/26 erledigt werden. Weitere 3 Sanierungsmaßnahmen können mittelfristig in den Jahren 2026 bis 2028 erfolgen, nachdem ein wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren durchgeführt wurde. Damit könne man die über 100 Baken in den kommenden Jahren endlich beseitigen. Für die weitere Beseitigung und Sanierung der Schadensbereiche erfolgt jetzt eine Neuvergabe der noch offenen Planungsleistungen, deren Angebotsfrist Ende Oktober 2025 endet.
Bürgermeister Mike Weiland richtete die logische Frage an die Naturschutzbehörden: „Gibt es rechtlich irgendeine Möglichkeit zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens?“ – Die Frage war jedoch eher rhetorischer Art, denn die Antwort viel leider negativ aus. „Begreifbar ist das alles nicht, dass eine Sanierung 9 und mehr Jahre auf sich warten lässt“, so Mike Weiland und er forderte alle Beteiligten des Runden Tischs eindringlich auf, Hand in Hand und eng verzahnt zu arbeiten, um nicht weitere Zeit verstreichen zu lassen.
Informationsveranstaltung
Der Bürgermeister der VG Loreley bat auch darum, dass der LBM Diez spätestens im Frühjahr kommenden Jahres für eine Informationsveranstaltung vor Ort zur Verfügung stehe, um gegenüber den Bürgern Rede und Antwort zu stehen.
Finanzierung sichergestellt
Abschließend richtete Mike Weiland eine weitere konkrete Frage an den LBM: „Wie sieht es mit der Finanzierung aller Einzelmaßnahmen zur schlussendlichen Gesamtsanierung der L 334 aus? Ist diese gesichert?“. Hier erfolgte wenigstens eine erfreuliche und auch hoffnungsvolle Antwort durch stellvertretenden Geschäftsführer des LBM Rheinland-Pfalz, Lutz Nink: „Egal, wann und wie Baurecht erzielt wird, ist die Finanzierung gesichert.“