Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Loreley

Die Bauanträge sind seit dem 01. Januar 2026 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises) einzureichen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley reicht die Bauanträge ungesehen an die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises weiter, wodurch möglicherweise Verzögerungen entstehen können.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende