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Bauleitverfahren

Datenschutzinformation

I n f o r m a t i o n

gemäß Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Bauleitverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)


Vorbemerkung

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte im Rahmen des Bauleitverfahrens (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) gemäß den Anforderungen der DSGVO.

 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley

Dolkstraße 3

56346 St. Goarshausen

Telefon:          06771/919-0

E-Mail:            rathaus@vg-loreley.de

Internet:          www.vg-loreley.de

 

Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley

Datenschutzbeauftragter

Dolkstraße 3

56346 St. Goarshausen

Telefon:          06771/919-114

E-Mail:            datenschutz@vg-loreley.de

 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

In einem Bauleitplanverfahren (Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bauleitplans) wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorgaben des Baugesetzbuches Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung während der Auslegungsfrist des Bauleitplanverfahrens abzugeben.

Die personenbezogenen Daten werden benötigt um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren (Würdigung).

Ferner werden Ihre personenbezogenen Daten zur Wahrnehmung einer Aufgabe benötigt, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, den Städten und Gemeinden der Verbandsgemeinde Loreley, übertragen wurde. 

Nach folgenden Rechtsgrundlagen werden personenbezogener Daten in einem Bauleitplanverfahren verarbeitet:

  • Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
  • Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz 
  • Landesentwicklungsplan (LEP IV)
  • Bundesfernstraßengesetz (BFStrG), Landesstraßengesetz (LStrG)
  • Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz RLP
  • Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
  • Datenschutzgrundverordnung Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e)

 

Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley oder Behörden, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, behördlichen und gesetzlichen Pflichten oder zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens benötigen.

Ferner werden Ihre Daten an die zuständigen Gremien der Gemeinden weitergegeben. Darüber hinaus erhalten externe Stellen Ihre Daten ausnahmslos nur dann, wenn diese von uns auf ihre Pflichten als Auftragsverarbeitende vertraglich verpflichtet wurden (Art. 28 DS-GVO) und gewährleisten, dass sie Ihre Daten gemäß unseren Weisungen verarbeiten.

Ihre personenbezogenen Daten werden in kein Drittland übermittelt.

 

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie dies für die Erbringung der damit verbunden vertragsgegenständlichen oder gesetzlichen Leistungen erforderlich ist. Nach den Richtlinien der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) sind im Rahmen der der Bauleitplanung die Aufbewahrungsfristen 30 Jahren. Dabei sind die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung und der Vollständigkeit der Akten zu berücksichtigen. 

 

Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO).

b) Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zu Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegt.

 

Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

 

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.