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Foto- und Videoaufnahmen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Datenschutzinformation

I n f o r m a t i o n

gemäß Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Foto- und Videoaufnahmen im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (u.a. bei Veranstaltungen und Terminen)


Vorbemerkung

Bei Veranstaltungen und Terminen der Verbandsgemeinde Loreley können Bildaufnahmen im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erstellt werden. Hierzu zählt u.a. die anschließende Berichterstattung, die Veröffentlichung von Pressetexten in sozialen Medien und der VG-Homepage sowie die Weitergabe von Pressemitteilungen inkl. Fotografien und/oder Videoaufnahmen an die Presse und andere Medien. Nachfolgend informieren wir Sie über die Art und Zwecke der Bildaufnahmen, über die Rechtsgrundlagen und Ihre Rechte.

 

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley

Dolkstraße 3

56346 St. Goarshausen

Telefon:          06771/919-0

E-Mail:            rathaus@vg-loreley.de

Internet:          www.vg-loreley.de

 

2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley

Dolkstraße 3

56346 St. Goarshausen

Telefon:          06771/919-114

E-Mail:            datenschutz@vg-loreley.de

 

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (auch Fotos und Videoaufnahmen)

Die Verbandsgemeinde Loreley benötigt die erstellten Fotografien und Videoaufnahmen für:

Interne Bilddatenbank bzw. Bildarchiv; eigene Printmedien und vergleichbaren Publikationen; die öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltungen und Termine; für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit; die Verwendung auf der eigenen Internetseite; die Veröffentlichung in sozialen Medien; zur Weitergabe von Bildaufnahmen an die Presse und Medien; Videoberichterstattung zur Veranstaltung.

Rechtsgrundlage: Information der Öffentlichkeit und Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e., Abs. 2, Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 3 LDSG.

Hinweise auf Bildaufnahmen Dritter: Bildaufnahmen können auch von den Teilnehmern der Veranstaltung in deren eigener Verantwortung erstellt werden. Wir bitten die Teilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme auf ihre Persönlichkeitsrechte. Während der Veranstaltung können Medienvertreter vor Ort sein und in eigener Verantwortung Bildaufnahmen erstellen.


Wir bitten Sie besondere Rücksicht auf minderjährige Personen zu nehmen und diese nicht oder nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bzw. bei Jugendlichen ab 16. Lebensjahr mit deren Einwilligung abzulichten.

 

4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Die erstellten Fotografien und/oder Videoaufnahmen werden ggf. nur zur Berichterstattung an weitere Medien weitergeleitet.

Eine Weiterleitung an Stellen im Ausland ist ausgeschlossen.

 

5. Dauer der Speicherung

Die Bildaufnahmen werden solange aufbewahrt, wie das zu den vorgenannten Zwecken erforderlich ist. Die Bildaufnahmen können intern unbeschränkt aufbewahrt werden, z. B. zur Sicherung von urheberrechtlichen Rechtsansprüchen durch Nachweis von Originalaufnahmen und darüber hinaus aus Gründen zeitgeschichtlicher Dokumentation. Im Fall der Veröffentlichung, können die Aufnahmen solange publiziert werden, wie die jeweiligen Publikationsträger, Artikel oder Beiträge öffentlich zugänglich sind.

 

6. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO). In dem Auskunftsantrag sollten das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z.B. Steuerart und Jahr) und zum Verfahrensabschnitt (z.B. Festsetzung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung) gemacht werden.


b) Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).


c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt wird.


d) Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.


e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,

  • insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
  • für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
  • wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
  • oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z.B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.

 

7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).

 

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (Postanschrift: Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.