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Stellenbesetzungsverfahren

Datenschutzinformation

I n f o r m a t i o n

gemäß Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Stellenbesetzungsverfahren

 

Vorbemerkung

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte im Rahmen von Verfahren zur Stellenbesetzung gemäß den Anforderungen der DSGVO. 

 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley

Dolkstraße 3

56346 St. Goarshausen

Telefon:          06771/919-0

E-Mail:            rathaus@vg-loreley.de

Internet:          www.vg-loreley.de

 

Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley

Datenschutzbeauftragter

Dolkstraße 3

56346 St. Goarshausen

Telefon:          06771/919-114

E-Mail:            datenschutz@vg-loreley.de

 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BDSG bzw. § 20 Abs. 1 LDSG verarbeitet.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DS-GVO verarbeitet werden, dient dies im Rahmen des Bewerbungsverfahrens der Ausübung von Rechten oder der Erfüllung von rechtlichen Pflichten aus dem Arbeitsrecht. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 b) DS-GVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSG oder § 20 Abs. 3 LDSG.

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie zuvor darüber informieren und soweit erforderlich, Ihre Einwilligung einholen.

 

Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Innerhalb unserer Verwaltung erhalten nur die Personen und Stellen (z. B. Fachbereiche, Sachgebiete, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte) Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Abwicklung des Einstellungsverfahrens bzw. zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.  Gegebenenfalls muss die Verbandsgemeinde Loreley  Ihre Daten im Falle eines Konkurrenten Rechtsstreits offenlegen.

Ihre personenbezogenen Daten werden in kein Drittland übermittelt.

 

Dauer der Speicherung

Die personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.

 

Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO).

b) Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zu Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegt.

 

Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

 

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.