Symbolbild Datenschutz

Überwachung ruhender Verkehr

Datenschutzinformation

I n f o r m a t i o n

gemäß Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Überwachung des ruhenden Verkehrs

 

Vorbemerkung

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns sowie über die Ihnen zustehenden Rechte im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs gemäß den Anforderungen der DSGVO.

 

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley

Dolkstraße 3

56346 St. Goarshausen

Telefon:          06771/919-0

E-Mail:            rathaus@vg-loreley.de

Internet:          www.vg-loreley.de

 

Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley

Datenschutzbeauftragter

Dolkstraße 3

56346 St. Goarshausen

Telefon:          06771/919-114

E-Mail:            datenschutz@vg-loreley.de

 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die von Ihnen im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs angegebenen/ermittelten personenbezogenen Daten werden von der Verbandsgemeinde Loreley ausschließlich zum Zweck der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Bearbeitung erhoben und verarbeitet.

Eine Verarbeitung für andere Zwecke findet ohne Ihre Zustimmung nicht statt.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO und aufgrund von § 49c OWiG, des 2. Abschnitts des 8. Buches der StPO und der §§ 35, 56 ff., 66 OWiG erhoben und verarbeitet.


Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden innerhalb der Verbandsgemeinde Loreley nur an die Stellen weitergegeben, die bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten zwingend zu befassen sind.

Ihre Daten werden, soweit dies für die Verfolgung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an:

  • die jeweils zuständige Kreisverwaltung/Stadtverwaltung
  • Kraftfahrtbundesamt
  • ggfls. Firmen (Fahrerermittlungen)

Ihre personenbezogenen Daten werden in kein Drittland übermittelt.

 

Dauer der Speicherung

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie dies für das Ordnungswidrigkeiten- bzw. das Bußgeldverfahren erforderlich ist bzw. wir aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen hierzu verpflichtet sind. Maßstab hierfür sind die ordnungsrechtlichen Verjährungsfristen gemäß §§ 31 - 34 Ordnungswidrigkeitengesetz.

Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten dürfen auch gespeichert werden, um sie für Zwecke zukünftiger Bußgeldverfahren zu verarbeiten.

Die Aufbewahrungspflichten gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz und Empfehlungen des KGSt betragen größtenteils 5 Jahre. Bußgeldbescheide werden bis zu 6 Jahre aufbewahrt.

 

Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO).

b) Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zu Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegt.

 

Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.

 

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.