Vollzug des Baugesetzbuches
1. Änderung des Bebauungsplans „Kiosk am Rheinufer“ Ortsgemeinde Osterspai
Amtliche Bekanntmachung
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 1. Änderung des Bebauungsplans „Kiosk am Rheinufer“ der Ortsgemeinde Osterspai.
Der Ortsgemeinderat Osterspai hat in seiner Sitzung am 13.08.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Kiosk am Rheinufer“ beschlossen.
Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans wurden ebenfalls vom Ortsgemeinderat Osterspai in seiner Sitzung am 13.08.2026 gebilligt und für die Durchführung der öffentlichen Beteiligung freigegeben. Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Es wird somit eine einstufige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligungsverfahren werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Das Plangebiet ist im Kartenausschnitt dargestellt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplans „Kiosk am Rheinufer“ in der Zeit vom
14.09.2026 bis einschließlich 17.10.2026
in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ à „Öffentliche Bekanntmachungen“ à „Städte und Gemeinden“ zu finden sein.
Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt. Während der Offenlage können Anregungen schriftlich, bevorzugt per E-Mail an: t.stieglbauer@vg-loreley.de oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nur fristgerechte, d. h. während dem o. g. Zeitraum vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.
St. Goarshausen, 26.08.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Loreley / Fachbereich II
Mike Weiland
Bürgermeister
