Bekanntmachung und Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Öffentliche Auslegung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Loreley gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB im gemeinsamen Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 Satz 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Loreley hat in seiner Sitzung vom 12.05.2026 den Offenlegungsbeschluss für die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Loreley gefasst. Der Beschluss erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung. Zuvor war über die Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der landesplanerischen Stellungnahme gemäß § 20 LPIG beraten, abgewogen und entschieden worden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung mit Aussagen u. a. zu:
Im Umweltbericht wurden sämtliche Änderungsflächen naturschutzfachlich vertieft untersucht, bei denen eine planerische Neudarstellung vorgesehen ist. Im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens wurden gemäß § 3 (2) BauGB für alle entsprechenden Flächen die nachfolgend aufgeführten Arten umweltbezogener Informationen berücksichtigt und die Ergebnisse im Umweltbericht (Stand: Juni 2026) dokumentiert:
- Aussagen zur Darstellungsänderung (Flächengröße, Lage, Zielsetzung, bisherige/geplante Darstellung, aktuelle Nutzung)
- Aussagen zu übergeordneten Planungen (LEP IV, RROP, Planung vernetzter Biotopsysteme)
- Erkenntnisse aus dem Landschaftsinformationssystem (Internationale/nationale Schutzgebiete, Biotopkataster, Naturräumliche Gliederung)
Darüber hinaus wurden sowohl der derzeitige Umweltzustand als auch die voraussichtlich durch die Planung verursachten Umweltauswirkungen hinsichtlich der folgenden Schutzgüter bzw. Belange untersucht:
- Mensch, menschliche Gesundheit
- Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt
- Fläche und Boden
- Wasser
- Klima und Luft
- Landschaft und Erholung
- Kultur- und Sachgüter
- Wirkungsgefüge
Ergänzend zu den oben genannten Belangen wurden die Umweltauswirkungen hinsichtlich folgender Aspekte bewertet:
- der Annahme der Null-Variante
- der Auswirkung auf Schutzgebiete Abschließend wurden für jede Änderungsfläche Empfehlungen zu geeigneter Umwelt Schutzmaßnahmen formuliert.
Aufgrund des Offenlegungsbeschlusses findet die öffentliche Auslegung des Planentwurfs, bestehend aus den Planzeichnungen mit Anlagen in der Zeit vom
26.08.2026 bis einschließlich 29.09.2026
im Internet zu finden sein. Zusätzlich werden die Unterlagen, nach vorheriger Anmeldung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegung können Stellungnahmen, bezogen aus den Planentwurf und die Begründung von jedermann vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d. h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung. Sollte bis zum Fristende keine abschließende Stellungnahme abgegeben worden sein, geht die Verbandsgemeinde Loreley davon aus, dass keine Anregungen oder Bedenken geltend gemacht werden.
Für Ihre Mitarbeit bedanken wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Weiland
Bürgermeister
