Offenlage Flächennutzungsplan VG Loreley
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Loreley
Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 Satz 2 BauGB in einem gemeinsamen Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Erfordernis der Änderung des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Loreley ergibt sich aus der Notwendigkeit der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Nach der Fusion der Verbandsgemeinden Braubach und Loreley im Jahr 2012 und der Zusammenführung der beiden Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinden sollen nun die rechtsverbindlich gewordenen Bebauungspläne sowie neue Planungsabsichten dargestellt werden. Die Einholung einer landesplanerischen Stellungnahme gemäß § 20 LPlG ist mit Schreiben der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises vom 07.07.2025 erfolgt.
Die Planunterlagen werden in der Zeit vom
18.07.2025 bis einschließlich 20.08.2025
digital nachstehend abrufbar sein. Zusätzlich werden die Unterlagen, nach vorheriger Anmeldung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der o.g. Beteiligung können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung. Sollte bis zum Fristende keine abschließende Stellungnahme abgegeben worden sein, geht die VG Loreley davon aus, dass keine Anregungen oder Bedenken geltend gemacht werden.
Für Ihre Mitarbeit bedanken wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Weiland
Bürgermeister