Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Information

Eine Vaterschaftsanerkennung ist immer erforderlich, wenn der Vater des Kindes mit der Mutter nicht verheiratet ist.


Damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam werden kann, muss die Mutter zustimmen. Die Anerkennungs- und Zustimmungserklärung kann nur vor einem Notar, dem Beurkundungsbeamten des Jugendamtes oder auch vor dem Standesbeamten abgegeben werden. Dies setzt die persönliche Anwesenheit beider Elternteile voraus.


Bei minderjährigen oder ausländischen Elternteilen oder auch bei noch verheirateten Müttern können weitere Zustimmungserklärungen erforderlich werden. Bitte lassen Sie sich dann vom Standesamt beraten.


Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter kann bereits vor der Geburt des Kindes beurkundet werden. Möchten Sie sich also nach der Geburt des Kindes Behördengänge ersparen, so empfehlen wir Ihnen während der Schwangerschaft die notwendigen Erklärungen beurkunden zu lassen.

Notwendige Unterlagen


  • Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters
  • gültige Personalausweise/ Reisepässe 

Gebühren

Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

Kontakt

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